AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen
MSL – Mechanische Systeme Lehmann (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

II. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnungsstellung zustande.
Technische Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
Handelsübliche sowie technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

III. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro.
Gegenüber Verbrauchern sind Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
Verpackungs‑, Versand‑, Montage‑ oder sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

IV. Zahlung, Fälligkeit und Verzug

Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sofern der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen wird, geraten Verbraucher (B2C) gemäß § 286 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, sofern hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde, Unternehmer (B2B) gemäß § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie weitere Verzugsschäden (z. B. Mahn‑, Inkasso‑ und Rechtsverfolgungskosten) geltend zu machen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

V. Lieferzeit

Lieferfristen und ‑termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Lieferfrist beginnt mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang vereinbarter Anzahlungen sowie vollständiger Klärung aller technischen Fragen.
Liefertermine gelten als eingehalten, sobald die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
Ereignisse höherer Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.
Dauert eine Lieferverzögerung länger als drei Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zulässig.

VI. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Käufer oder an den Frachtführer über.
Bei Unternehmern gilt dies auch bei Lieferung „ab Werk“.

VII. Abnahme (bei Montageleistungen)

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme.
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen.
Für Unternehmer gilt zusätzlich § 377 HGB.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Bei Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Verarbeitung, Verbindung oder den Einbau der Ware.
Bei Weiterverkauf tritt der Unternehmer die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt an uns ab.

IX. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Unternehmern leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Keine Gewähr besteht bei Schäden durch unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder Eingriffe Dritter.

X. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand Bautzen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).

XII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abrufbar unter: https://www.teleskopmast.info/agb

(Stand: 2026)

MSL – Mechanische Systeme Lehmann – Teleskopmast Manufaktur
Maik Lehmann
Dorfstrasse 33 * D-02692 Gnaschwitz * Germany

Einkaufsbedingungen der MSL – Mechanische Systeme Lehmann

Geltung ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.

1. Allgemeines

Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen bzw. Leistungen vorbehaltlos annehmen oder bezahlen.
Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform (§ 126b BGB).

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen

Bestellungen, Lieferabrufe sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen werden erst mit unserer Bestätigung in Textform wirksam.
Die Textform ist insbesondere durch E‑Mail, Telefax oder elektronische Datenübermittlung gewahrt.
Kostenvoranschläge sind verbindlich und unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.
Lieferabrufe im Rahmen von Rahmenverträgen oder Abrufplänen gelten als verbindlich, sofern der Lieferant nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht.
Vereinbarungen zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umwelt‑ und Sozialstandards (z. B. Qualitätssicherungsvereinbarungen), Logistik‑, Anliefer‑ und Verpackungsvorschriften der MSL sind Bestandteil des Vertrages.

3. Lieferung und Leistung

Abweichungen von unseren Bestellungen oder Vereinbarungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig.
Vereinbarte Liefertermine und ‑fristen sind verbindlich. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der Ware bei uns.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung DAP benannter Ort gemäß Incoterms® 2020.
Hat der Lieferant Montage‑ oder Aufstellungsleistungen übernommen, trägt er alle hierfür erforderlichen Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Erkennt der Lieferant, dass die Einhaltung von Terminen oder Qualitätsanforderungen gefährdet ist, hat er uns unverzüglich zu informieren.
Die vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen stellt keinen Verzicht auf gesetzliche oder vertragliche Ansprüche dar.
Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung oder bei Zumutbarkeit zulässig.
Maßgeblich für Menge, Gewicht und Maß sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle festgestellten Werte, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
An mitgelieferter Software einschließlich Dokumentation erhalten wir ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

4. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für deren Dauer von der Abnahme‑ und Zahlungspflicht.
Dauern diese Ereignisse länger als nur unerheblich an oder führen sie zu einer wesentlichen Bedarfsreduzierung, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. Versandanzeige und Rechnung

Versandanzeigen haben unverzüglich nach Abgang der Ware zu erfolgen.
Rechnungen sind gesondert, unter Angabe der Bestellnummer und aller Zuordnungsmerkmale, an die in der Bestellung angegebene Adresse zu senden.
Rechnungen dürfen den Warenlieferungen nicht beigefügt werden.

6. Preise und Gefahrenübergang

Die vereinbarten Preise verstehen sich DAP benannter Ort (Incoterms® 2020) einschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an uns oder unseren Beauftragten am vereinbarten Lieferort über.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung: innerhalb von 20 Tagen mit 3 % Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Fälligkeit und Eingang der Rechnung sowie der Ware bzw. Leistung.
Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung und stellen kein Anerkenntnis dar.

8. Mängelansprüche und Rückgriff

Die Warenannahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung. Mängel werden unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge (§ 377 HGB).
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Sach‑ und Rechtsmängeln.
Wir sind berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
In dringenden Fällen dürfen wir Mängel selbst oder durch Dritte auf Kosten des Lieferanten beseitigen lassen.
Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, sofern er den Mangel zu vertreten hat.
Mängelansprüche verjähren – außer bei Arglist – in 3 Jahren ab Gefahrübergang.
Bei Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist für die Ersatzware neu, sofern kein Kulanzvorbehalt erklärt wird.
Alle durch mangelhafte Lieferungen verursachten Kosten trägt der Lieferant.

9. Produkthaftung

Wird die MSL aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen, stellt der Lieferant uns von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit der Schaden durch einen Fehler des von ihm gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht wurde.
Der Lieferant trägt alle damit verbundenen Kosten einschließlich Rechtsverfolgungskosten.
Vor Rückrufmaßnahmen wird der Lieferant – soweit möglich – informiert und einbezogen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Rücktritts‑ und Kündigungsrechte

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, insbesondere wenn: der Lieferant die Belieferung seiner Kunden dauerhaft einstellt, sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern oder eine solche Verschlechterung konkret droht, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung eintritt oder der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt uns ebenfalls zum Rücktritt oder zur Kündigung, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Teilleistungen ist ein Rücktritt vom Gesamtvertrag nur zulässig, wenn wir kein Interesse an der Teilleistung haben.
Schadensersatzansprüche bestehen, sofern der Lieferant den Kündigungs‑ oder Rücktrittsgrund zu vertreten hat.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Ausführung von Arbeiten auf dem Betriebsgelände

Alle auf unserem Betriebsgelände tätigen Personen haben die geltenden Betriebs‑ und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Eine Haftung für Unfälle ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

12. Beistellung

Beigestellte Stoffe, Teile, Werkzeuge oder Verpackungen bleiben unser Eigentum.
Verarbeitung erfolgt für uns; wir erwerben Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Beistellung zum Gesamterzeugnis.
Der Lieferant verwahrt die Erzeugnisse unentgeltlich für uns.

13. Unterlagen und Geheimhaltung

Sämtliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Nutzung ist ausschließlich zur Vertragserfüllung zulässig.
Rechte an Unterlagen und Schutzrechten verbleiben bei uns.
Nach Vertragsende sind Unterlagen herauszugeben oder zu vernichten.

14. Exportkontrolle und Zoll

Der Lieferant informiert über alle export‑ und zollrechtlichen Genehmigungspflichten.
Erforderliche Angaben (AL‑Nr., ECCN, Ursprung, HS‑Code etc.) sind bereitzustellen.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

15. Compliance

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere zu Arbeits‑, Umwelt‑ und Korruptionsschutz.
Die Grundsätze des UN Global Compact sind zu beachten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt.

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort der vertragsgemäßen Lieferung oder Leistung.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bautzen.
Wir sind berechtigt, den Lieferanten auch an dessen Sitz oder am Erfüllungsort zu verklagen.

(Stand: 2026)

MSL - Mechanische Systeme Lehmann

Teleskopmast – Manufaktur
Maik Lehmann
Dorfstr. 33 * D-02692 Gnaschwitz * Germany
vertrieb@msloffice.de

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